Das Heilmittelwerbegesetz verbietet die Bewerbung verschreibungspflichtiger Medikamente. Dies finden wir richtig. Denn die Einnahme verschreibungspflichtiger Medikamente sollte immer mit einer Ärzt*in besprochen werden. Die freiwillige Selbstkontrolle der pharmazeutischen Konzerne regelt die Kommunikation mit Patient*innenverbänden. Auch dem stimmen wir zu.

Beide Regelungen führen auf der anderen Seite dazu, dass Nicht-Mediziner*innen der Zugang zu bestimmten medizinischen Informationen verwehrt bleibt, beispielsweise auf Kongressen. 

Dies finden wir falsch. Jeder Mensch soll die Gelegenheit erhalten, über seine/ihre* Erkrankung umfassend Informationen einholen zu können, eine informierte Haltung zu ermöglichen.

Darüber hinaus und mindestens ebenso wichtig ist die Devise: Nicht über uns ohne uns. Noch immer werden Menschen mit Erkrankungen nicht ausreichend in die Forschung einbezogen und auch auf einschlägigen Kongressen nur unzureichend berücksichtigt. 

Mit unserer Aktion „Achtung – Community Crossing“ verteilten wir im Rahmen des Schweizerisch-Österreichisch-Deutschen Aidskongresses (SÖDAK) im Jahr 2009 Flyer und Plaketten (Badges), um auf diesen Missstand hinzuweisen. Viele Kongressbesucher*innen solidarisierten sich und trugen die Badges während der Veranstaltung.