Achtung: Community Crossing
Das Heilmittelwerbegesetz verbietet die Bewerbung verschreibungspflichtiger Medikamente. Dies finden wir richtig. Denn die Einnahme verschreibungspflichtiger Medikamente sollte immer mit einer Ärzt*in besprochen werden. Die freiwillige Selbstkontrolle der pharmazeutischen Konzerne regelt die Kommunikation mit Patient*innenverbänden. Auch dem stimmen wir zu.
Beide Regelungen führen auf der anderen Seite dazu, dass Nicht-Mediziner*innen der Zugang zu bestimmten medizinischen Informationen verwehrt bleibt, beispielsweise auf Kongressen.
Dies finden wir falsch. Jeder Mensch soll die Gelegenheit erhalten, über seine/ihre* Erkrankung umfassend Informationen einholen zu können, eine informierte Haltung zu ermöglichen.
Darüber hinaus und mindestens ebenso wichtig ist die Devise: Nicht über uns ohne uns. Noch immer werden Menschen mit Erkrankungen nicht ausreichend in die Forschung einbezogen und auch auf einschlägigen Kongressen nur unzureichend berücksichtigt.
Mit unserer Aktion „Achtung – Community Crossing“ verteilten wir im Rahmen des Schweizerisch-Österreichisch-Deutschen Aidskongresses (SÖDAK) im Jahr 2009 Flyer und Plaketten (Badges), um auf diesen Missstand hinzuweisen. Viele Kongressbesucher*innen solidarisierten sich und trugen die Badges während der Veranstaltung.
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